Das Ph.D.-Studium im Bereich des Öffentlichen Rechts bezweckt, dass die Juristen/innen, die ihre Masterausbildung abgeschlossen haben, grundlegende Rechtsprobleme und Entwicklungen der Rechtstheorie und der Rechtspraxis integriert behandeln. In diesem Zusammenhang wurde ein Programm mit den Schwerpunkten Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, Verfassung- und Staatstheorie, Strafrecht und Menschenrechte vorbereitet.
Das Doktoratsstudium des öffentlichen Rechts soll Juristen, die als Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Notare, Inspektoren usw. tätig sind und ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen, die Möglichkeit geben, einen Doktortitel zu erwerben.
Ziel des Programms ist es, den Studierenden die Untersuchungs- und Forschungsmethoden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zu vermitteln, ihre Anwendungsfähigkeiten zu verbessern und die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten in nationalen und internationalen Bereichen zu erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss des Programms sollen die Studierenden einen Beitrag zu neuen und komplexen Rechtsproblemen und -streitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene unter dem Blickwinkel von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit leisten.